Hinweisgebersystem der MONOBLOC GmbH
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten die Möglichkeit, Verstöße gegen geltendes Recht oder unseren Code of Conduct vertraulich zu melden.
Was kann gemeldet werden?
Hinweise zu Verstößen oder begründeten Verdachtsmomenten in folgenden Bereichen:
• Betrug, Korruption oder Bestechung
• Verstöße gegen Datenschutzvorschriften (DSGVO)
• Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
• Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften
• Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing
• Umweltverstöße
• Verletzung von Menschenrechten oder Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
• Sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien
Vertraulichkeit und Schutz
Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt und ausschließlich den mit der Bearbeitung betrauten Personen offengelegt. Hinweisgebende Personen sind gemäß HinSchG vor Repressalien, Benachteiligungen und Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Meldungen können auch anonym abgegeben werden.
Ablauf der Meldung
1. Nutzen Sie das untenstehende Formular, um Ihren Hinweis abzugeben.
2. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung.
3. Die zuständige Meldestelle prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ein.
4. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen.
Alternative Meldewege
Neben dem Formular können Hinweise auch per E-Mail an compliance{at}monobloc.de gerichtet werden. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, beispielsweise an das Bundesamt für Justiz (BfJ) unter www.bundesjustizamt.de.
Verantwortliche Meldestelle: Geschäftsführung der MONOBLOC GmbH